Mindestalter: 18
Fahrzeug
- Bis 35 kW Motorleistung
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
- 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A2 kann durch eine praktische Prüfung die Klasse A erworben werden
- Eingeschlossene Klassen: AM, A1
Theorie (Unterrichte à 90 Min.)
- 12 Grundstoff + 4 klassenspezifisch
- 6 Grundstoff + 4 klassenspezifisch (mit Vorbesitz eines Führerscheins)
Praxis (Fahrstunden à 45 Min.)
- Sonderfahrten (gesetzlich vorgeschrieben)
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
- Sonderfahrten mit Vorbesitz der Klasse A1 < 2 Jahre (gesetzlich vorgeschrieben)
3 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrt
- Ausbildungsfahrten
Je nach Können des Fahrschülers.