Mindestalter: 17
Fahrzeug
- Kraftfahrzeug bis 3,5 t
- Anhänger bis 750 kg
- Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination (zGM Zugfahrzeug + zGM Anhänger) nicht größer ist als 3,5 t.
- Eingeschlossene Klassen: AM, L
Theorie (Unterrichte à 90 Min.)
- 12 Grundstoff + 2 klassenspezifisch
- 6 Grundstoff + 2 klassenspezifisch (mit Vorbesitz eines Führerscheins)
Praxis (Fahrstunden à 45 Min.)
- Sonderfahrten (gesetzlich vorgeschrieben)
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
- Ausbildungsfahrten
Je nach Können des Fahrschülers.
Begleiten darf dich, wer...
- mindestens 30 Jahre alt ist.
- seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B ist.
- zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nicht mehr als
1 Punkt im Verkehrszentralregister hat.
- bei der Begleitung nicht alkoholisiert ist und nicht unter dem Einfluss von anderen berauschenden Mitteln steht.