 
		Mindestalter:	17
		Fahrzeug
		
		  - Kraftfahrzeug bis 3,5 t
	      
- Anhänger bis 750 kg
	      
- Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination (zGM Zugfahrzeug + zGM Anhänger) nicht größer ist als 3,5 t. 
- Eingeschlossene Klassen: AM, L 
Theorie (Unterrichte à 90 Min.)        
		
    - 12 Grundstoff + 2 klassenspezifisch            
- 6 Grundstoff + 2 klassenspezifisch (mit Vorbesitz eines Führerscheins) 
Praxis (Fahrstunden à 45 Min.)	    
		
        - Sonderfahrten (gesetzlich vorgeschrieben)
		    
 5 Überlandfahrten
 4 Autobahnfahrten
 3 Nachtfahrten
- Ausbildungsfahrten		  
 Je nach Können des Fahrschülers.
 
Begleiten darf dich, wer... 
          - mindestens 30 Jahre alt ist. 
- seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B ist. 
- zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nicht mehr als 
 1 Punkt  im Verkehrszentralregister hat.
- bei der Begleitung nicht alkoholisiert ist und nicht unter dem Einfluss von anderen berauschenden Mitteln steht.