Mindestalter: 16
Fahrzeug
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH (bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit) max. 40km/h
- mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit
- bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger
Theorie (Unterrichte à 90 Min.)
- 12 Grundstoff + 2 klassenspezifisch
- 6 Grundstoff + 2 klassenspezifisch (mit Vorbesitz eines Führerscheins)