Mindestalter:			18 oder Begleitetes Fahren mit 17 
	    (Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B)       
  Fahrzeug
- Fahrzeugkombinationen (Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t.
 - Zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug max. 3,5 t und zulässige Gesamtmasse Anhänger max. 3,5 t .
 
Theorie (Unterrichte à 90 Min.)
- 
		    
Nicht erforderlich, da die Ausbildung der Klasse B die Ausbildung der Klasse BE einschließt.
 
Praxis (Fahrstunden à 45 Min.)
- Sonderfahrten (gesetzlich vorgeschrieben)      
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
1 Nachtfahrt - Ausbildungsfahrten
Je nach Können des Fahrschülers. 
