Mindestalter: 18 oder Begleitetes Fahren mit 17
(Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B)
Fahrzeug
- Fahrzeugkombinationen (Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t.
- Zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug max. 3,5 t und zulässige Gesamtmasse Anhänger max. 3,5 t .
Theorie (Unterrichte à 90 Min.)
-
Nicht erforderlich, da die Ausbildung der Klasse B die Ausbildung der Klasse BE einschließt.
Praxis (Fahrstunden à 45 Min.)
- Sonderfahrten (gesetzlich vorgeschrieben)
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
1 Nachtfahrt - Ausbildungsfahrten
Je nach Können des Fahrschülers.